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   BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61   

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BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61 (https://dejure.org/1964,389)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1964 - VI C 132.61 (https://dejure.org/1964,389)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1964 - VI C 132.61 (https://dejure.org/1964,389)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage, wer bei Ungewißheit, ob ein Dienstunfall eine wesentliche Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen ist, die - materielle - Beweislast zu tragen hat, in seinem Urteil vom 23. Mai 1962 (BVerwGE 14, 181 [186]) eingehend auseinandergesetzt, die von der Revision angeführte Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Württemberg-Badischen Verwaltungsgerichtshofs abgelehnt und entschieden, daß die - materielle - Beweislast nicht den Dienstherrn, sondern den Beamten trifft, wenn sich der Ursachenzusammenhang nicht nachweisen läßt (vgl. u.a. auch Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 157.60 -, vom 21. November 1963 - BVerwG II C 93.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 16] und vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 -).

    Im übrigen bedeutet der Anscheinsbeweis, der auch im Dienstunfallrecht zur Anwendung kommt, daß auf erste Sicht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem bestimmten Ereignis und einem Schaden besteht, wie es bei typischen Geschehensabläufen nach allgemeiner Erfahrung des täglichen Lebens der Fall ist; sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines vom typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Nachweises (Urteile vom 23. Mai 1962, BVerwGE 14, 181 [184], und vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 157.60 -).

    Darüber hinaus ist nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Möglichkeit gegeben, daß die Beschwerden des Klägers, die zur Feststellung seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, auf andere Ursachen als auf die in Betracht kommenden Unfälle zurückzuführen sind, so daß schon deshalb der Beweis des ersten Anscheins hier ausscheidet (vgl. Urteile vom 23. Mai 1962, BVerwGE 14, 181 [184, 185], und vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 188.61 -).

  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Das Berufungsgericht habe sich nicht davon überzeugen können, daß nach dem für das Dienstunfallrecht der Beamten nunmehr für maßgeblich zu erachtenden Verursachungsbegriff der wesentlich mitwirkenden Teilursache (vgl. BVerwGE 10, 258; 7, 48 [BVerwG 09.05.1958 - VI C 242/56]mit Nachweisen) das Augenleiden (grauer Star) oder die anderen vom Kläger angegebenen Beschwerden (Kopf-, Rücken- und Nackenschmerzen) durch einen der Unfälle herbeigeführt seien.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. Mai 1958 (BVerwGE 7, 48 [49]) dargelegt, daß in der Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Betriebsunfall der Begriff der "wesentlichen" Ursache maßgebend ist und daß danach nur solche Ursachen rechtserheblich sind, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; weiterhin, daß andere Gerichte mit Recht ausgesprochen haben, für Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen sei im allgemeinen die normale Dienstzeitversorgung vorgesehen; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung unter Hinweis darauf angeschlossen, daß mehrere Umstände, die zum Erfolg beigetragen haben, nur dann rechtlich nebeneinanderstehende Mitursachen sind, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges annähernd gleichwertig sind, und daß ein Umstand, der im Verhältnis zu den anderen eine überragende Bedeutung hat, allein die Ursache im Rechtssinne ist (vgl. auch Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 147 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1 = DÖD 1964 S. 111]).

  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Das Berufungsgericht habe sich nicht davon überzeugen können, daß nach dem für das Dienstunfallrecht der Beamten nunmehr für maßgeblich zu erachtenden Verursachungsbegriff der wesentlich mitwirkenden Teilursache (vgl. BVerwGE 10, 258; 7, 48 [BVerwG 09.05.1958 - VI C 242/56]mit Nachweisen) das Augenleiden (grauer Star) oder die anderen vom Kläger angegebenen Beschwerden (Kopf-, Rücken- und Nackenschmerzen) durch einen der Unfälle herbeigeführt seien.

    Der erkennende Senat hat weiterhin in seinen Urteilen vom 5. April 1960 (BVerwGE 10, 258 [260]) und vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 - ausgeführt, daß es beim Zusammentreffen von äußerem Ereignis und körperlicher Veranlagung des zu Schaden Gekommenen darauf ankommt, wodurch der Erfolg (der Schadenseintritt) entscheidend geprägt worden ist.

  • BVerwG, 26.06.1963 - VI C 157.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage, wer bei Ungewißheit, ob ein Dienstunfall eine wesentliche Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen ist, die - materielle - Beweislast zu tragen hat, in seinem Urteil vom 23. Mai 1962 (BVerwGE 14, 181 [186]) eingehend auseinandergesetzt, die von der Revision angeführte Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Württemberg-Badischen Verwaltungsgerichtshofs abgelehnt und entschieden, daß die - materielle - Beweislast nicht den Dienstherrn, sondern den Beamten trifft, wenn sich der Ursachenzusammenhang nicht nachweisen läßt (vgl. u.a. auch Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 157.60 -, vom 21. November 1963 - BVerwG II C 93.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 16] und vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 -).

    Im übrigen bedeutet der Anscheinsbeweis, der auch im Dienstunfallrecht zur Anwendung kommt, daß auf erste Sicht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem bestimmten Ereignis und einem Schaden besteht, wie es bei typischen Geschehensabläufen nach allgemeiner Erfahrung des täglichen Lebens der Fall ist; sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines vom typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Nachweises (Urteile vom 23. Mai 1962, BVerwGE 14, 181 [184], und vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 157.60 -).

  • BVerwG, 09.10.1961 - VI C 13.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Der erkennende Senat hat weiterhin in seinen Urteilen vom 5. April 1960 (BVerwGE 10, 258 [260]) und vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 - ausgeführt, daß es beim Zusammentreffen von äußerem Ereignis und körperlicher Veranlagung des zu Schaden Gekommenen darauf ankommt, wodurch der Erfolg (der Schadenseintritt) entscheidend geprägt worden ist.

    Bereits in seinem Urteil vom 9. Oktober 1961 - BVerwG VI C 13.60 - hat der Senat zum Ausdruck gebracht, daß die "Möglichkeit" eines Kausalzusammenhanges als Beweis nicht ausreicht.

  • BVerwG, 11.12.1963 - VI C 77.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage, wer bei Ungewißheit, ob ein Dienstunfall eine wesentliche Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen ist, die - materielle - Beweislast zu tragen hat, in seinem Urteil vom 23. Mai 1962 (BVerwGE 14, 181 [186]) eingehend auseinandergesetzt, die von der Revision angeführte Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Württemberg-Badischen Verwaltungsgerichtshofs abgelehnt und entschieden, daß die - materielle - Beweislast nicht den Dienstherrn, sondern den Beamten trifft, wenn sich der Ursachenzusammenhang nicht nachweisen läßt (vgl. u.a. auch Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 157.60 -, vom 21. November 1963 - BVerwG II C 93.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 16] und vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 -).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 278.57

    Einholung eines medizinischen Obergutachtens bei sich in einer schwerwiegenden

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Im übrigen wäre die Aufklärungsrüge auch unbegründet, weil keine Umstände vorliegen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Einholung eines Obergutachtens erforderlich machen können (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 278.57 - [DÖD 1960 S. 94] , vom 15. Juni 1961 - BVerwG II C 185.59 -, vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 225.61 - [VerwRspr. Bd. 16 Nr. 17 S. 49] und vom 8. Juni 1964 - BVerwG VI C 101.61 -).
  • BVerwG, 21.11.1963 - II C 93.60

    Begriff des Dienstunfalls - Örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage, wer bei Ungewißheit, ob ein Dienstunfall eine wesentliche Ursache der Dienstunfähigkeit gewesen ist, die - materielle - Beweislast zu tragen hat, in seinem Urteil vom 23. Mai 1962 (BVerwGE 14, 181 [186]) eingehend auseinandergesetzt, die von der Revision angeführte Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Württemberg-Badischen Verwaltungsgerichtshofs abgelehnt und entschieden, daß die - materielle - Beweislast nicht den Dienstherrn, sondern den Beamten trifft, wenn sich der Ursachenzusammenhang nicht nachweisen läßt (vgl. u.a. auch Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 157.60 -, vom 21. November 1963 - BVerwG II C 93.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 16] und vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 -).
  • BVerwG, 11.06.1964 - II C 188.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Darüber hinaus ist nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Möglichkeit gegeben, daß die Beschwerden des Klägers, die zur Feststellung seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, auf andere Ursachen als auf die in Betracht kommenden Unfälle zurückzuführen sind, so daß schon deshalb der Beweis des ersten Anscheins hier ausscheidet (vgl. Urteile vom 23. Mai 1962, BVerwGE 14, 181 [184, 185], und vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 188.61 -).
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61

    Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. Mai 1958 (BVerwGE 7, 48 [49]) dargelegt, daß in der Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Betriebsunfall der Begriff der "wesentlichen" Ursache maßgebend ist und daß danach nur solche Ursachen rechtserheblich sind, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; weiterhin, daß andere Gerichte mit Recht ausgesprochen haben, für Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen sei im allgemeinen die normale Dienstzeitversorgung vorgesehen; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung unter Hinweis darauf angeschlossen, daß mehrere Umstände, die zum Erfolg beigetragen haben, nur dann rechtlich nebeneinanderstehende Mitursachen sind, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges annähernd gleichwertig sind, und daß ein Umstand, der im Verhältnis zu den anderen eine überragende Bedeutung hat, allein die Ursache im Rechtssinne ist (vgl. auch Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 147 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1 = DÖD 1964 S. 111]).
  • BVerwG, 24.06.1964 - VI C 23.62
  • BVerwG, 20.02.1963 - VI C 225.61

    Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit -

  • BVerwG, 08.06.1964 - VI C 101.61
  • BVerwG, 15.06.1961 - II C 185.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.05.1958 - VI C 242.56
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1960 - VI A 1212/58
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Bei mehreren in gleichem Maße auf den Erfolg hinwirkenden Bedingungen ist jede von ihnen (Mit-)Ursache im Rechtssinne [(Urteile vom 16. Januar 1964) - BVerwG 2 C 88.61 - (Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1]; vom 21. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 132.61 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 22]; BVerwGE 26, 332 [338]; Urteile vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 35] und vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - [Buchholz 232 § 141 a BBG Nr. 4] sowie Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - [ZBR 1980, 180 = VerwRspr. Bd. 31, 380]).

    (Vgl. auch Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG 6 C 157.60 - [a.a.O.] und vom 21. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 132.61 - [a.a.O.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und

    Bei mehreren in gleichem Maße auf den Erfolg hinwirkenden Bedingungen ist jede von ihnen (Mit-)Ursache im Rechtssinne (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.04.2002 - 2 C 22.01 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12, vom 22.10.1981 - 2 C 17.81 -, Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3, vom 21.10.1964 - 6 C 132.61 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 22, und vom 16.01.1964 - 2 C 88.61 -, Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1 - Senatsurteile vom 04.10.2012 - 4 S 704/10 -).
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Wenn in einem Schadensfall mehrere Bedingungen, die zum Erfolg beigetragen haben, in annähernd gleichem Maße auf den Erfolg hingewirkt haben, ist jede von ihnen (Mit-)Ursache im Rechtssinne (BSGE 16, 216 [217/221]; ebenso auch schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 22] und vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 96.65 -).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 96.65

    Begriff der wesentlichen Ursache im Dienstunfallrecht bei mehreren mitwirkenden

    Der erkennende Senat hat zwar in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. Urteile vom 20. Februar 1963 - BVerwG VI C 33.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 8], vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 89.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 8], vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 157.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 12 = Ria 1964 S. 29], vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 17 = ZBR 1965 S. 20], vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 178.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 21] und vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 22]) bestimmte äußere Ereignisse, die ebenfalls anlagebedingte Leiden ausgelöst hatten oder mit ihnen zusammengetroffen waren, nicht als wesentliche Ursachen für eine später eingetretene Dienstunfähigkeit angesehen; dies aber nur, weil ein ursächlicher Zusammenhang überhaupt nicht wahrscheinlich war oder weil andere Ursachen überragende Bedeutung hatten.

    Jedenfalls unter solchen Umständen kann die Auslösung und (oder) Beschleunigung des Krankheitsgeschehens als wesentliche Ursache in Betracht kommen (vgl. auch Plog-Wiedow, BBG, § 144 RdNr. 5 und Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 -).

  • BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74

    Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines

    Der damalige Prozeßbevollmächtigte des Klägers, Rechtsanwalt Dr. F., hat laut Niederschrift über die Sitzung am 23. September 1974, die beweiskräftig im Rahmen des § 164 Satz 2 ZPO, § 173 VwGO ist (vgl. dazu Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 22]), vorgetragen, er "bestreite weiterhin", daß Dr. G. die Befähigung zum Richteramt erworben habe; Anlaß dazu gebe ihm die Überlegung, daß Dr. G. als Regierungsrat in der staatlichen Verwaltung tätig gewesen und jetzt als Beigeordneter in der kommunalen Verwaltung tätig sei.
  • VG Bayreuth, 21.11.2017 - B 5 K 16.655

    Verspätete Meldung von Dienstunfallfolgen

    Der Beamte trägt das Feststellungsrisiko, dass die behauptete Schädigungsfolge wesentlich auf den Dienstunfall und nicht etwa auf eine anlagebedingte Konstitution zurückzuführen ist (st.Rspr. vgl. nur: BayVGH, B.v. 31.1.2008 - 14 B 04.73 - Rn. 20 f.; BVerwG, U.v. 23.5.1962 - VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181; BVerwG, U.v. 21.10.1964 - VI C 132.61 - Buchholz 232.1 § 135 BBG Nr. 22).
  • BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Gegen den diese Förmlichkeit betreffenden Inhalt der Niederschrift wäre nur der Nachweis der Fälschung zulässig (§ 173 VwGO, § 164 Satz 2 ZPO, Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 22], Beschlüsse vom 2. März 1965 - BVerwG VI C 12.63 - und vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 -).
  • BVerwG, 12.07.1968 - II B 16.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn der Kläger hat ausweislich der insoweit bis zum Nachweis einer Fälschung allein beweiskräftigen Verhandlungsniederschrift vom 14. Oktober 1966 (vgl. BVerwG, Entscheidungen vom 22. September 1961 - BVerwG VIII B 61.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 9] und vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 22 - S. 49 -]) keinen Beweisantrag gestellt, der nur durch einen begründeten Beschluß des Berufungsgerichts hätte abgelehnt werden dürfen.
  • BVerwG, 27.01.1967 - I B 37.66

    Begriff der "wesentlichen Ursache" der vorzeitigen Dienstunfähigkeit -

    Zudem sind die Rechtsfragen, die sich bezüglich des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Dienstunfall und der vorzeitigen Dienstunfähigkeit des Betroffenen im beamtenrechtlichen Dienstunfallrecht ergeben, wenn außer den äußeren Einwirkungen im Sinne des § 135 BBG auch eine konstitutionsbedingte Veranlagung zur Krankheit oder eine schon bestehende schicksalsbedingte Krankheit als Ursachen der vorzeitigen Dienstunfähigkeit des Betroffenen in Betracht kommen, schon durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts geklärt; diese Rechtsprechung hat auch den Rechtsbegriff der "wesentlichen Ursache" geklärt (vgl. BVerwGE 7, 48; 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - V C 73/61][184]; 16, 206 [209];Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 178.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 21];Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz a.a.O., Nr. 22];Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 17];Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 60.63 - [ZBR 1965 S. 53]).
  • VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 5 K 17.826

    Keine Pflicht zur Unfallfürsorgeleistung nach Dienstunfall bei weiterer Ursache

    Vielmehr trägt derjenige, der aus einer Norm eine ihm günstigere Rechtsfolge ableitet, die materielle Beweislast, wenn das Gericht in Erfüllung seiner Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen zu seiner vollen Überzeugungsgewissheit ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") weder feststellen noch ausschließen kann und wenn sich aus der materiellen Anspruchsnorm nichts Abweichendes ergibt (st. Rspr. vgl. nur: BayVGH, B.v. 31.1.2008 - 14 B 04.73 - Rn. 20 f.; BVerwG, U.v. 23.5.1962 - VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181; BVerwG, U.v. 21.10.1964 - VI C 132.61 - Buchholz 232.1 § 135 BBG Nr. 22).
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 54.65

    Bedeutung eines in der mündlichen Verhandlung "vorsorglich" gestellten

  • BVerwG, 15.11.1967 - VI C 92.64

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Verfahrensmangel unzureichender

  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 64.65

    Versetzung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in den dauernden Ruhestand -

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 97.63

    Rechtsmittel

  • VG Bayreuth, 06.02.2018 - B 5 K 16.867

    Erfolglose Klage auf Anerkennung psychischer Beschwerden als (weitere)

  • BVerwG, 09.10.1969 - II C 106.65

    Anerkennung eines Dienstunfalls bei dem Vorhandensein von Vorerkrankungen einer

  • VG Bayreuth, 28.02.2023 - B 5 K 20.237

    Kausalität zwischen Dienstunfallereignis und eingetretenem Körperschaden

  • VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 19.264

    Anerkennung von gegen einen Beamten gerichteten dienstlichen Maßnahmen seines

  • VG Bayreuth, 22.11.2016 - B 5 K 16.539

    Anerkennung von Körperschäden als Folgen eines Dienstunfalls

  • VG Bayreuth, 16.02.2016 - B 5 K 14.16

    Erfolglose Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls und der daraus

  • VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 5 K 15.118

    Streitgegenstand, Dienstunfall, Kausalität

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